Natura 2000

Natura 2000 ist ein Meilenstein für den Naturschutz in Europa. Es steht für eines der größten ökologischen Netze der Welt und umfasst nahezu 26.000 Schutzgebiete, verteilt über die gesamte Europäische Union. Natura 2000 gründet sich auf zwei Richtlinien, die dazu beitragen sollen, die biologische Vielfalt in den Mitgliedstaaten zu erhalten. Zum einen ist dies die „FFH-Richtlinie" (Richtlinie 92/43/EWG = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). In Anhang I und Anhang II dieser Richtlinie sind Lebensräume und Arten genannt, für deren Erhaltung aus europaweiter Sicht besondere Schutzgebiete benannt wurden. In diesen Schutzgebieten treffen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, um die Erhaltung der Lebensräume zu garantieren und ihre Verschlechterung sowie die Störung von Arten zu vermeiden. Die Richtlinie sieht die Möglichkeit einer Mitfinanzierung der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch die Gemeinschaft vor. Hierzu wurde das Förderinstrument LIFE eingerichtet.

Eine weitere Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie bezieht sich speziell auf die Erhaltung von Vögeln und ihren Lebensräumen. Auch hier sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, besondere Schutzgebiete für gefährdete Vogelarten und Zugvögel einzurichten. Diese Gebiete liegen in den natürlichen Verbreitungsgebieten der Vögel und können Überwinterungs- und Nistgebiete oder Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten einschließen.

Das Projekt „Rheinauen bei Rastatt“ umfasst sowohl FFH- als auch Vogelschutzgebiete:

  • FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“
  • Vogelschutzgebiet „Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung“
  • Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe“

Für diese Gebiete erstellt das Regierungspräsidium Karlsruhe derzeit einen Managementplan.

Die Rheinauen gehören außerdem zum grenzüberschreitenden Ramsar-Gebiet „Oberrhein - Rhin supérieur“.

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